Bauträgerrecht, Immobilienrecht und Projektentwicklung

Ohne Grundstück kein Gebäude. Auch für alle Rechtsfragen, die die Vermittlung, den Kauf und den Verkauf von Immobilien betreffen, stehen wir zur Verfügung. Dabei steht das Bauträgerrecht besonders im Fokus.

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Bauträgerrecht, Immobilienrecht und Projektentwicklung

Unsere Kanzlei berät und unterstützt Investoren und Bauträger beim Flächenankauf und bei der Vorbereitung der für die Bauerrichtung vorgesehenen Bauverträge und ggf. Bauträgerverträge. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen bei der Ausgestaltung aller Vertragstypen, so zum Beispiel Kaufverträge über Immobilien, Bauträgerverträge, Erbbaurechtsverträge sowie Miet- und Pachtverträge.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das Bauträgerrecht, in welchem der Beratungs- und Vertretungsbedarf unserer Mandantinnen und Mandanten (sowohl Bauträger als auch Erwerberinnen und Erwerber eines Bauträgerobjekts) vor allem die typischen Probleme betrifft, die sich auch im Bauvertragsrecht stellen können.

Darüber hinaus geht es um die diversen spezifischen bauträgerrechtlichen Fragen, wie zum Beispiel die zweckgebundene Verwendung der nach Baufortschritt zu zahlenden Raten und die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Sicherheiten.

Auch im Bereich der Projektentwicklung verfügen unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über die hierfür erforderliche Erfahrungen bei der Ausgestaltung von belastbaren Projektentwicklungsverträgen, ebenso bei der Vertretung von Beteiligten in Auseinandersetzungen.

Unsere Leistungen sind insbesondere:

  • Beratung und Vertretung von Bauträgern
  • Gestaltung und Prüfung von Bauträgerverträgen und Verträgen über Projektentwicklung
  • Beratung bei Flächenankäufen
  • Gestaltung und Prüfung von Grundstückskaufverträgen und Wohnungskaufverträgen
  • Gestaltung und Prüfung von Verträgen im Zusammenhang mit der Bildung und Übertragung von Wohnungseigentum (einschließlich Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen)
  • Gestaltung und Prüfung von Verträgen über Erbbaurechte
  • Beratung und Vertretung bei der Vorbereitung von Bauprojekten
  • baubegleitende Rechtsberatung
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Vergütungsansprüchen und Mängelrechten
  • Stellung und Verwertung von Sicherheiten und Bürgschaften.
  • Grundschulden und Hypotheken
  • Grunddienstbarkeiten und Nießbrauchrechte
  • Vorkaufsrechte und Reallasten
  • Seminare und Schulungen zum Bauträgerrecht und Immobilienrecht.

Ihre Ansprech­partner­innen und Ansprech­partner im Bereich Bauträgerrecht, Immobilienrecht und Projektentwicklung

Heinrich Immoor
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  • Eingetragener Schlichter/Schiedsrichter nach der Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten (SOBau)
  • Partner
Prof. Dr. Thomas Haug
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  • Notar
  • Partner
Thomas Morgenstern
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Notar
  • Partner
Karolina Eickenjäger
  • Rechtsanwältin
  • Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
  • Partnerin