Bundessozialgericht stellt klar: Entlastungsassistenz auch für „große Kinder“ möglich
Durch ein höchstrichterliches Urteil des Bundessozialgerichtes vom 14. Juli 2021 (B 6 KA 15/20 R) ist die Streitfrage geklärt, ob die Genehmigung einer Entlastungsassistenz nur für Kinder bis zur Vollendung des 8. oder 14. Lebensjahres möglich ist. Diese von einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen vertretene Rechtsauffassung hat das Bundessozialgericht abgelehnt.