Der BGH stellt klar: Die sofortige Einwilligung des Patienten ist nur ausnahmsweise unwirksam
Ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtes in Bremen (vom 25. November 2021, 5 U 63/20) hat bei Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten bundesweit für Unruhe gesorgt.