Medizinrecht – Eigenständige Versicherungspflicht für Vertrags(zahn-)ärzte

Medizinrecht – Eigenständige Versicherungspflicht für Vertrags(zahn-)ärzte

SGB V: Eigenständige Versicherungspflicht für Vertrags(zahn-)ärzte

Erneut greift der Bundesgesetzgeber in das Berufsrecht der Ärzte und Zahnärzte ein: Für Vertrags(zahn-)ärzte bestehen nun besondere, von den berufsrechtlichen Bestimmungen unabhängige Versicherungspflichten. Die Beachtung dieser Pflichten ist künftig Zulassungsvoraussetzung. Die Zulassungsausschüsse prüfen in den kommenden zwei Jahren zudem die Einhaltung der neuen Regelungen auch bei bereits zugelassenen Vertrags(zahn-)ärzten.
Bei Pflichtverletzung drohen die Anordnung des Ruhens und der Entzug der Zulassung.

Medizinrechtinfo 20.07.2021