Eine aktuelle Entscheidung der Vergabekammer Lüneburg verdeutlicht die Risiken eines Ausschlusses im Falle der Änderung von Vergabeunterlagen durch den Bieter. Will ein Bieter vermeiden, dass sein Angebot ausgeschlossen wird, hat er grundsätzlich Änderungen an den Vergabeunterlagen zu unterlassen. Mit unserer aktuellen Mandanteninformation möchten wir sowohl ausschreibende Stellen als auch Bieter entsprechend sensibilisieren.