Dr. Ingo Schneider

Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Medizinrecht

Dr. Schneider / Castringius / Fachanwalt für Medizinrecht

Sekretariat: Fr. Leutner

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Er studierte in Bremen, Oldenburg und Madrid. Er war zunächst Mitarbeiter am Institut für Gesundheits- und Medizinrecht der Universität Bremen und mehrere Jahre Rechtsreferent im Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte in Bonn. Für die Kommission der EU beriet Herr Dr. Schneider die polnische Arzneimittelzulassungsbehörde nach dem EU-Beitritt Polens. Er war Dozent für Arzneimittel-, Apotheken- und Sozialrecht an der Rheinischen Fachhochschule in Köln.

Vor seinem Eintritt in unsere Sozietät 2007 hatte Herr Dr. Schneider zunächst in Bonn eine Kanzlei gegründet, die mit dem Gründerpreis der Hans-Soldan-Stiftung der deutschen Anwaltschaft ausgezeichnet wurde. Er ist überwiegend im Pharmarecht tätig und berät mittelständische Unternehmen auch im Wettbewerbsrecht. Herr Dr. Schneider ist Autor zahlreicher juristischer Publikationen und hält regelmäßig Vorträge zu aktuellen pharmarechtlichen Themen. Er spricht verhandlungssicher Englisch und ist Mitglied in den Ausschüssen Selbstmedikation und Phytopharmaka im Bundesverband der pharmazeutischen Industrie e.V. Herr Dr. Schneider gehört der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein an und ist Lehrbeauftragter für Arzneimittel- und Apothekenrecht an der Universität Bremen.