Erbrecht

Die Vornahme erbrechtlicher Regelungen gehört wohl zu den höchstpersönlichsten Rechtshandlungen eines jeden Menschen. Hier wird der Notar nicht nur als Jurist, sondern gerade auch als Vertrauensperson zu Rate gezogen. Unsere Leistungen im Erbrecht betreffen im wesentlichen:

  • Testamentsgestaltung
  • Ausarbeitung von Erbverträgen
  • Regelungen der vorweggenommenen Erbfolge, insbesondere bei Immobilien und Unternehmen

Notariat Castringius Rechtsanwälte & Notare Ihre Ansprechpartner: