Medizinrecht

Im Gesundheitswesen sind eine Vielzahl unterschiedlicher Akteure mit zum Teil gegensätzlichen Interessen aktiv. Medizinische Leistungserbringung findet auf einem regulierten Markt und in einem engen rechtlichen Rahmen statt. Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Zugang zum System weitgehend limitiert. Zugleich ermöglichen neue Organisations- und Kooperationsformen für Leistungserbringer eine flexible und individuelle Gestaltung, auch sektorenübergreifender Zusammenarbeit.

Die Herausforderung für Mandanten und Berater besteht in der rechts- und zukunftssicheren Gestaltung aller die Berufsausübung betreffenden Verträge unter Berücksichtigung der damit verbundenen Chancen und Risiken. Wir beraten Ärzte und Zahnärzte, Krankenhausträger und Krankenkassen. Ferner vertreten wir namhafte Berufshaftpflichtversicherer bzw. deren Versicherungsnehmer in Arzthaftungsfällen. Die Patientenseite vertreten wir gegen Leistungserbringer nicht.

Wir beraten umfassend und bundesweit auf allen Gebieten der ambulanten und stationären Versorgung. Für ärztliche, zahnärztliche und tierärztliche Körperschaften sowie die Privatverrechnungsstelle für Ärzte und Zahnärzte Bremen sind wir seit vielen Jahren als Justitiare umfassend rechtsberatend und forensisch tätig.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten insbesondere bei

  • der Gründung und Beendigung von örtlichen und überörtlichen Berufsausübungs- und Organisationsgemeinschaften
  • der Gestaltung besonderer Formen der Berufsausübung, z.B. fachübergreifender oder überörtlicher Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinischer Versogungszentren und von Teilberufsausübungsgemeinschaften
  • der Abgabe oder Übernahme von Praxen
  • Kooperationen zwischen niedergelassenen Ärzten oder Zahnärzten und stationären Einrichtungen einschließlich der erforderlichen ergänzenden Verträge
  • der Verteidigung gegen Haftungsansprüche

sowie in allen Fragen

  • des Berufsrechtes einschließlich Weiterbildungsangelegenheiten
  • des Zulassungs- und Vergütungsrechtes sowie des Disziplinarrechtes in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • der Wirtschaftlichkeitsprüfung (Richtgrößen-, Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfung)
  • des ärztlichen Arbeitsrechtes, insbesondere des Chefarztrechts
  • des Rechtes der privaten Krankenversicherung, insbesondere bei gebührenrechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit wahlärztlicher Leistungserbringung.

Auf Wunsch führen wir Beratungen, Fortbildungen und Schulungen auch bei unseren Mandanten vor Ort durch.

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