Im Gesundheitswesen sind eine Vielzahl unterschiedlicher Akteure mit zum Teil gegensätzlichen Interessen aktiv. Medizinische Leistungserbringung findet auf einem regulierten Markt und in einem engen rechtlichen Rahmen statt. Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Zugang zum System weitgehend limitiert. Zugleich ermöglichen neue Organisations- und Kooperationsformen für Leistungserbringer eine flexible und individuelle Gestaltung, auch sektorenübergreifender Zusammenarbeit.
Die Herausforderung für Mandanten und Berater besteht in der rechts- und zukunftssicheren Gestaltung aller die Berufsausübung betreffenden Verträge unter Berücksichtigung der damit verbundenen Chancen und Risiken. Wir beraten Ärzte und Zahnärzte, Krankenhausträger und Krankenkassen. Ferner vertreten wir namhafte Berufshaftpflichtversicherer bzw. deren Versicherungsnehmer in Arzthaftungsfällen. Die Patientenseite vertreten wir gegen Leistungserbringer nicht.
Wir beraten umfassend und bundesweit auf allen Gebieten der ambulanten und stationären Versorgung. Für ärztliche, zahnärztliche und tierärztliche Körperschaften sowie die Privatverrechnungsstelle für Ärzte und Zahnärzte Bremen sind wir seit vielen Jahren als Justitiare umfassend rechtsberatend und forensisch tätig.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten insbesondere bei
sowie in allen Fragen
Auf Wunsch führen wir Beratungen, Fortbildungen und Schulungen auch bei unseren Mandanten vor Ort durch.
Ihre Ansprechpartner: