Gesellschaftsrecht

Die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen und Geschäftsführerverträgen betrifft das Herz eines jeden Unternehmens und hat langfristige Auswirkungen auf die zukünftigen Geschicke einer Gesellschaft. Der Beratung in diesem Bereich wird von Unternehmern daher zurecht ein sehr hoher Stellenwert eingeräumt. Besondere Herausforderungen stellen sich in diesem Bereich immer dann, wenn die gelegentlich sehr unterschiedlichen Interessen der Gesellschaft, der Gesellschafter untereinander und der Geschäftsführer aufeinander treffen. In dieser Situation ist unerlässliche Voraussetzung einer erfolgreichen Gestaltung von sachgerechten Regelungen langjährige juristische und wirtschaftliche Erfahrung in diesem Bereich sowie ein gewachsenes Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt.

Im Gesellschaftsrecht beraten wir Unternehmen, deren Geschäftsführer und Gesellschafter insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Gründung von Kapital- und Personengesellschaften sowie Vereinen
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Erstellung von Geschäftsführeranstellungsverträgen
  • Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen, gerichtliche Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen
  • Begleitung in Gesellschafterauseinandersetzungen
  • Abberufung von Geschäftsführern
  • Beratung der Geschäftsführung zum Zwecke der Haftungsvermeidung
  • Unternehmensumwandlungen und –verschmelzungen
  • Unternehmenskäufe und -verkäufe
  • Gestaltung von Unternehmens-Nachfolgeregelungen (z. B. Vorwegnahme der Erbfolge, Errichtung von Stiftungen etc.) sowie
  • Gerichtliche Vertretung von Gesellschaften, Geschäftsführern und Gesellschaftern

Dr. Franz-Thomas Blaum Gesellschaftsrecht Castringius Rechtsanwälte & Notare Ihre Ansprechpartner: