Der Erfolg eines Unternehmens hängt nicht allein von der Qualität seiner Produkte oder Dienstleistungen und dem Geschick der Unternehmensleitung sowie der Mitarbeiter ab. Maßgeblich ist darüber hinaus auch, ob die Verträge, mit denen die Rechtsbeziehungen zu den jeweiligen Vertragspartnern gestaltet werden, belastbar sind. Dies ist der Fall, wenn alle regelungsbedürftigen Fragen in verständlicher, präziser Sprache interessengerechten Lösungen zugeführt worden sind. Unerlässliche Voraussetzung für die Gestaltung entsprechender Verträge ist die Kenntnis darüber, wie aus Sicht der Vertragsparteien der jeweilige Vertrag mit seinen Leistungs- und Austauschbeziehungen gelebt werden soll.
In diesem Sinne betreuen wir unsere Mandanten in folgenden Bereichen:
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