Notare sind gefragt, wenn Verträge über Grundstücke und Gebäude geschlossen werden. Schwerpunktmäßig betrifft dies
- Grundstückskaufverträge
- Verträge über Erbbaurechte
- Bauträgerverträge
- Verträge im Zusammenhang mit der Bildung und Übertragung von Wohnungseigentum (einschließlich Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen)
- Grundschulden und Hypotheken sowie
- Wegerechte, Wohn- und Nießbrauchsrechte.

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