Erbrecht

Bei wachsendem Vermögen steigt der Wunsch, dieses zu sichern und für den Erbfall vorausschauende Regelungen zu treffen, mit denen spätere Auseinandersetzungen vermieden werden können.

Unsere Tätigkeit besteht in der Entwicklung und der Beratung individueller erbrechtlicher Regelungen sowohl für Privatleute als auch für Unternehmen (Unternehmensnachfolge).

Es bedarf einer umfassenden Beratung, ob ein privatschriftliches oder notariell beurkundetes Testament, ein gemeinschaftliches Ehegattentestament oder ein Erbvertrag die richtige Form sind, um die gewünschten Ergebnisse zu erreichen.

Auf diese Weise lassen sich nicht nur Streitigkeiten vermeiden, sondern auch erb- und schenkungssteuerlich optimierte Regelungen finden. Im Bereich der Unternehmen ist die rechtzeitig und strategisch geplante Nachfolge zur Sicherung des Unternehmensbestandes von entscheidender Bedeutung.

Wir beraten bei der Gestaltung einer Testamentvollstreckung und sind als Testamentsvollstrecker tätig.

Darüber hinaus beraten wir Sie bei Erbauseinandersetzungen und vertreten Ihre Interessen – bei Fragen der Erbengemeinschaft oder des Pflichtteilsrechts – gerichtlich und außergerichtlich.

Erbrecht Castringius Rechtsanwälte & Notare Ihre Ansprechpartner: