Baurecht – Neue Informationspflichten für Unternehmer ab Februar 2017

Baurecht – Neue Informationspflichten für Unternehmer ab Februar 2017

Seit dem 01.04.2016 gilt in Deutschland das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG). Das VSBG ist die nationale Umsetzung der europäischen ADR-Richtlinie (2013/11/EU). Das Gesetz soll dem Verbraucher den Gang zu den Gerichten ersparen und beinhaltet daher Regelungen bezüglich des Ablaufs eines außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens. Eine Übersicht über die zurzeit bereits bestehenden Verbraucherschlichtungsstellen ist beim Bundesamt für Justiz erhältlich.

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