Was viele nicht für möglich gehalten haben, wird nunmehr Realität. Das neue Bauvertragsrecht trat am 01.01.2018 in Kraft und gilt für alle Werkverträge, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden. Diese Mandanteninformation soll Ihnen als Einstieg dienen und einen ersten Überblick über die neuen Regelungen verschaffen. In den nächsten Wochen folgt eine Serie von uns verfasster Beiträge…