Mietrecht – Erleichterung für Vermieter bei Kündigungen

Mietrecht – Erleichterung für Vermieter bei Kündigungen

Ein Vermieter kündigte wegen Eigenbedarfs, weil seine Ehefrau beabsichtigte, die Wohnung für ihre Anwaltskanzlei zu nutzen. Der Vermieter stützte sich auf § 572 Abs. 2 Ziff. 2 BGB: „Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt.“

Mietrecht-11-12

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