Hochbrisante aktuelle Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs, welche eine „Revolution“ für die Nachtragskalkulation im Rahmen eines VOB/B-Werkvertrages darstellt.
Die Praxis der Nachtragskalkulation dürfte im Nachgang zu dem besprochenen BGH-Urteil zukünftig eine gänzlich andere – voraussichtlich vereinfachte – sein.